Nach einem Unfall: Was tun als Geschädigter?

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Erfahren Sie, was Sie jetzt tun sollten und welche Ansprüche Sie haben. Wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und unabhängig.

Unabhängig & neutral

In der Regel innerhalb einer Stunde vor Ort

Das Wichtigste nach einem unverschuldeten Unfall

Unfallstelle sichern und Ruhe bewahren

Fotos von der Unfallstelle machen

Daten des Unfallgegners aufnehmen

Kein Schuldanerkenntnis abgeben

Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen

Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen

Schaden begutachten lassen

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Was sollten Sie direkt nach einem Unfall tun?

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde. Tauschen Sie anschließend die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus und dokumentieren Sie Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen und die Unfallstelle mit Fotos. 

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Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, können Sie grundsätzlich verlangen, so gestellt zu werden, wie Sie ohne den Unfall stehen würden. Je nach Schaden können deshalb neben den eigentlichen Reparaturkosten weitere Ansprüche bestehen.
Dazu können beispielsweise Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie Gutachter– und Rechtsanwaltskosten gehören. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden spielen außerdem Wiederbeschaffungswert und Restwert eine wichtige Rolle.

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter auswählen. Sie müssen nicht den Gutachter beauftragen, den Ihnen die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden und ermittelt die für die Schadenregulierung relevanten Werte. Dazu können beispielsweise Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall gehören.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten des Kfz-Gutachtens grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für Sie als Geschädigten entstehen daher grundsätzlich keine Gutachterkosten.
Eine wichtige Ausnahme können sehr geringe Schäden im Bagatellbereich sein. Hier kann anstelle eines ausführlichen Gutachtens ein Kostenvoranschlag oder eine andere vereinfachte Schadenfeststellung ausreichend sein.

Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern und, wenn nötig, Polizei oder Rettungsdienst verständigen. Dokumentieren Sie anschließend den Unfall möglichst vollständig. Fotografieren Sie die beteiligten Fahrzeuge, die Schäden, Kennzeichen und die Unfallstelle und notieren Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners sowie möglicher Zeugen.
Lassen Sie den entstandenen Fahrzeugschaden anschließend möglichst zeitnah durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter begutachten. So können neben den sichtbaren Schäden auch mögliche verdeckte Beschädigungen erfasst und Ihre Ansprüche dokumentiert werden.

Nein. Als Geschädigter müssen Sie die Schadenregulierung nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung abstimmen. Wichtig ist zunächst, den Schaden vollständig zu dokumentieren und Ihre Ansprüche zu sichern.
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Auf Grundlage des Gutachtens kann der Schaden anschließend gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Nein, nicht bei jedem Unfall muss die Polizei gerufen werden. Bei einem kleinen Sachschaden mit eindeutigem Unfallhergang können die Beteiligten den Unfall grundsätzlich selbst dokumentieren und ihre Daten austauschen.
Die Polizei sollte jedoch verständigt werden, wenn Personen verletzt wurden, die Schuldfrage unklar ist, der Unfallgegner nicht kooperiert, Alkohol oder Drogen vermutet werden oder Fahrerflucht vorliegt. Auch bei größeren oder unübersichtlichen Schäden kann eine polizeiliche Aufnahme sinnvoll sein.

Beispiel aus unserer Gutachterpraxis

Auffahrunfall in Hamburg-Wandsbek
Ein Fahrzeug wurde im Heckbereich beschädigt. Bei der Begutachtung wurden neben den äußerlich sichtbaren Beschädigungen weitere schadensrelevante Bauteile berücksichtigt.

Details zum Fall

Heckschaden

Hamburg-Wandsbek

Totalschaden

16.500€

Welche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall möglich sind

Reparaturkosten

Wertminderung

Nutzungsausfall

Mietwagen

Gutachterkosten

Anwaltskosten

Warum einen unabhängigen Kfz-Gutachter von Mr. Crash?

24 Stunden Notruf

Sofort Termine

Begutachtung vor Ort

Hamburg & Umgebung

Direkter Ansprechpartner, keine Hotline

Unterstützung bei der gesamnten Schadenregulierung

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Nathalie R.
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Nick Carlo (nickcarlo__)
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Fazel Soltani
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Ah Ra
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Melik Butasin
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Zeitnah, fachlich kompetent und ausführlich. Wenig später nachdem ich ein Gutachten angefragt habe kam es bereits zu einem Termin. Das Gutachten fiel zu meiner vollsten Zufriedenheit aus. Herrn Rabanizada dokumentierte ausführlich und fachlich kompetent den Unfallschaden an meinem Fahrzeug. Vertrauenswürdiger Kfz-Sachverständiger dessen Service ich mit 4,5 Sternen bewerte.
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Walid Sharefi
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Die Abwicklung war unkompliziert, das Gutachten wurde professionell erstellt und schnell übermittelt. Insgesamt eine gute Erfahrung.
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Süleyman Atash
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Häufige Fragen - FAQ

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für das Kfz-Gutachten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden darfst Du grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Gutachter Deiner Wahl beauftragen. Du musst nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen.

Nein. Du musst die Schadenregulierung nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung abstimmen. Wichtig ist zunächst, den Schaden vollständig zu dokumentieren und Deine Ansprüche zu sichern.

Am besten möglichst zeitnah nach dem Unfall und bevor Reparaturen durchgeführt werden. So kann der ursprüngliche Schaden vollständig dokumentiert werden.

Idealerweise solltest Du mit der Reparatur warten, bis der Schaden dokumentiert wurde. Andernfalls kann es später schwieriger sein, den ursprünglichen Schaden vollständig nachzuweisen.

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