UNFALL VERURSACHT – WAS JETZT?
Unfall verursacht – was tun als Unfallverursacher?
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht oder sind sich bei der Schuldfrage nicht sicher? Jetzt kommt es darauf an, die Unfallstelle richtig abzusichern, den Schaden zu dokumentieren und den Unfall Ihrer Versicherung zu melden.
Unfallstelle richtig absichern
Schaden dokumentieren
WAS MUSS ICH JETZT TUN?
Unfall verursacht – was tun als Unfallverursacher?
Unfallstelle
absichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
Verletzte
versorgen
Bei Verletzten Erste Hilfe leisten und 112 verständigen.
Unfall
dokumentieren
Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Kennzeichen und Unfallstelle aufnehmen.
Daten austauschen
Kontakt-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen.
Keine vorschnelle
Schuldzusage
Den Unfallhergang sachlich dokumentieren, ohne vorschnell die alleinige Schuld anzuerkennen.
Versicherung
informieren
Den Unfall zeitnah der eigenen Kfz-Haftpflicht- versicherung melden.
Fahren Sie nicht einfach weiter.
Auch bei einem Parkschaden reicht es grundsätzlich nicht aus, lediglich einen Zettel mit Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nach § 142 StGB strafbar sein.
Unfallbericht in wenigen Minuten erstellen
Beantworten Sie Schritt für Schritt die wichtigsten Fragen. Am Ende erhalten Sie Ihren persönlichen Unfallbericht als übersichtliche Zusammenfassung.
Was ist passiert?
Wählen Sie die Situation aus, die am besten passt.
Wann und wo war der Unfall?
Tragen Sie die wichtigsten Unfalldaten ein.
Daten des Unfallgegners
Tragen Sie ein, was Ihnen bereits bekannt ist.
Gab es Zeugen?
Personen, die den Unfall gesehen haben, können später wichtig sein.
Jetzt noch Ihre Daten
Diese Angaben werden automatisch in Ihren Unfallbericht übernommen.
Wie ist der Unfall passiert?
Beschreiben Sie den Ablauf kurz und sachlich.
Bis zu 4 Fotos können in den Unfallbericht übernommen werden.
Ihr Unfallbericht ist erstellt.
Prüfen Sie Ihre Angaben und speichern Sie anschließend den Bericht.
Polizei verständigen?
Besonders bei:
- Verletzten
- Fahrerflucht
- Alkohol- oder Drogenverdacht
- unklarer oder streitiger Situation
- größeren bzw. komplexen Unfällen
Nicht immer erforderlich
Bei einem kleinen Sachschaden mit kooperierenden Beteiligten ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht in jedem Fall erforderlich.
Parkendes Auto angefahren – was muss ich tun?
Sie haben beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt und der Besitzer ist nicht vor Ort? Dann sollten Sie nicht einfach weiterfahren. Auch ein Zettel hinter dem Scheibenwischer ersetzt nicht ohne Weiteres die erforderlichen Feststellungen nach einem Unfall.
Schuldfrage nicht eindeutig?
Nicht jeder Unfall ist automatisch 100 : 0.
Wenn der Unfallhergang oder die Haftungsverteilung unklar ist, kann eine genaue Dokumentation von Fahrzeugschäden und Unfallspuren besonders wichtig sein.
Schicken Sie uns Fotos des Schadens und schildern Sie uns kurz den Unfallhergang.
UNFALL MELDEN?
Muss ich den Unfall meiner Versicherung melden?
Ja, den Schaden sollten Sie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zeitnah melden. Die konkreten Meldepflichten und Fristen richten sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Unfall melden →
Unterlagen einreichen →
Versicherung prüft Haftung →
Schadenregulierung
Mein eigenes Auto ist auch beschädigt – wer bezahlt?
Kaskoversicherung vorhanden
Ob und in welchem Umfang Ihr eigener Fahrzeugschaden übernommen wird, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der vereinbarten Kaskodeckung.
Teilschuld
Ist die Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten streitig oder kommt eine Mithaftung des Unfallgegners in Betracht, kann die Regulierung anders aussehen.
Keine entsprechende Kaskodeckung
Wenn Sie den Unfall vollständig selbst verursacht haben, übernimmt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Schaden selbst bezahlen statt Versicherung?
Ein kleiner Schaden wird manchmal vom Verursacher selbst bezahlt, um eine mögliche Rückstufung zu vermeiden. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Schadenhöhe, Versicherungsvertrag und möglicher Rückstufung ab.
Wichtig:
Einen Schaden nicht vorschnell anhand der sichtbaren Beschädigung einschätzen. Gerade hinter Stoßfängern können weitere Schäden vorhanden sein.
Mehr Hilfe nach einem Unfall
Ihre Rechte asl geschädigter →
Unfallgutachten
Alles zur Schadenregulierung →
Parkplatzunfall
Tipps & Informationen →
Fahrerflucht
Rechtliche Folgen & Verhalten →
FAQ
Häufige Fragen als Unfallverursacher
Nicht bei jedem reinen Sachschaden. Bei Verletzten, Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenverdacht oder einer unklaren bzw. konfliktbehafteten Situation sollte die Polizei verständigt werden.
Nein, darauf sollte man sich nicht verlassen. Das bloße Hinterlassen eines Zettels erfüllt grundsätzlich nicht die Anforderungen, die nach einem Unfall an die Feststellung der Beteiligten gestellt werden.
Sie sollten den Schaden zeitnah Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Die konkreten Pflichten und Fristen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich Schäden Dritter. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kann – abhängig vom Schadenereignis und Vertrag – eine Kaskoversicherung relevant sein.
Bei einer Mithaftung können Ansprüche entsprechend der Haftungsverteilung bestehen. Die konkrete Quote hängt vom jeweiligen Unfallhergang ab.
Dokumentieren Sie den Unfallhergang sachlich und vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen zur alleinigen Schuld.
UNFALL VERURSACHT UND UNSICHER?
Wir schauen uns Ihren Fall an.
Ist die Schuldfrage nicht eindeutig oder wurde auch Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt?
